Der Bund bietet mit dem Sonderfonds eine Ausfallabsicherung außerhalb der bestehenden Corona-Hilfen an. Um davon profitieren zu können, müssen Messen zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden. Eine Registrierung kann noch bis spätestens 28. Februar vorgenommen werden.
Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
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